Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Bouhjar Schlüsseldienst & Sicherheitstechnik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen von:
Bouhjar Schlüsseldienst & Sicherheitstechnik
Inhaber: Mohamed Bouhjar
Neustraße 7
44623 Herne
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Türöffnungen
- Notöffnungen
- Schlosswechsel
- Montage von Schließanlagen
- Einbruchschutz
- Sicherheitsberatung
- Reparatur- und Montagearbeiten
- Sicherheitstechnik
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftrag.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- telefonische Beauftragung,
- schriftliche Anfrage,
- E-Mail,
- WhatsApp,
- Kontaktformular,
- oder mündliche Vereinbarung vor Ort.
Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben.
4. Preise und Vergütung
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Vor Beginn der Arbeiten wird dem Kunden eine Preisübersicht mitgeteilt.
Zusätzliche Kosten können entstehen durch:
- Nacht-, Wochenend- oder Feiertagseinsätze
- erhöhten Arbeitsaufwand
- Spezialwerkzeuge
- beschädigte oder besondere Schließsysteme
- Materialkosten
Zusatzkosten werden vor Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Akzeptierte Zahlungsmethoden:
- Barzahlung
- EC-Karte
- Überweisung (nach Vereinbarung)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, vor einer Türöffnung nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die betreffende Tür öffnen zu lassen.
Kann der Nachweis nicht unmittelbar erbracht werden, darf der Auftragnehmer geeignete Nachweise im Nachgang verlangen oder die Öffnung verweigern.
Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Verdacht auf Straftaten die Polizei hinzuzuziehen.
7. Durchführung der Arbeiten
Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst beschädigungsfreie Öffnung.
In bestimmten Fällen können Beschädigungen jedoch technisch unvermeidbar sein, insbesondere bei:
- Defekten Schlössern
- Sicherheitszylindern
- Mehrfachverriegelungen
- bereits beschädigten Türen oder Schließsystemen
Der Kunde wird hierüber – soweit möglich – vorab informiert.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht für:
- Vorschäden
- Folgeschäden durch defekte Schlösser
- Schäden aufgrund mangelhafter Altanlagen
- höhere Gewalt
9. Termine und Einsatzzeiten
Angegebene Ankunftszeiten sind unverbindliche Richtwerte.
Verzögerungen aufgrund von:
- Verkehr
- Wetter
- Notfällen
- Einsatzaufkommen
berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und verbaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
11. Widerrufsrecht bei Dienstleistungen
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Bei Notdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn:
- der Kunde ausdrücklich verlangt hat, dass die Dienstleistung sofort beginnt,
- und die Leistung vollständig erbracht wurde.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Website.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Herne.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.